Vertretungen

Vertretungsregelung

Ansprechpartner bei Fragen zu Vertretungen ist Herr Lindner, Tel. 168-40753.

Bei einem plötzlichen krankheitsbedingten Ausfall eines Lehrers, der erst am Tag selbst bekannt wird, wird in der SEK I mindestens in der Zeit von der 1. bis zur 5. Stunde vertreten. So sind die Eltern hinsichtlich der Dauer des Schulvormittags Ihrer minderjährigen Kinder sicher.

Ist der Ausfall bereits Tage zuvor oder am Vortag bekannt, so dass die Schüler über den aushängenden Vertretungsplan vorab informiert sind, können wir auch in der SEK I nicht in jedem Fall eine 100 % Vertretung gewährleisten. Der Unterricht könnte dann auch einmal früher enden, wenn kein Lehrer einspringen kann. Wir bemühen uns aber, den Ausfall in Grenzen zu halten.

Für die SEK II gelten andere Regeln: Vertretung bei kurzfristiger Krankheit gibt es hier nicht, weil sie fachlich wenig sinnvoll ist.

Handelt es sich um einen langen krankheitsbedingten Ausfall von mehreren Wochen, bemühen wir uns um eine Vertretungslehrkraft bei der Landesschulbehörde. Wenn dieser Weg nicht erfolgreich ist, wird ein anderer Lehrer der Schule eingesetzt, der dann die Klasse - mit gekürztem Unterricht - übernimmt und auch nach Rückkehr des erkrankten Lehrers die Klasse häufig weiter betreut.

Ich bitte aber um Verständnis, dass bei Beantragung einer Feuerwehrlehrkraft eine Mindesterkrankungsdauer von 6 Wochen eine schnelle Regelung unmöglich macht.

Wenn ich auch wegen des Mangels an Lehrerstunden den Umfang der Vertretung nicht wesentlich erhöhen kann, haben wir doch ernste Anstrengungen unternommen, um eine größere Effektivität des Vertretungsunterrichts zu erreichen, indem wir umfangreiches Unterrichtsmaterial für Vertretungsunterricht erarbeitet haben. So können Vertretungslehrer fachlich interessante Themen ansprechen oder pädagogisch sinnvolle Übungen oder Spiele anbieten, falls kein Lehrer des Klassenkollegiums eine Aufgabe gestellt hat oder dieser selbst in seinem Fach unterrichten kann.

Ich bitte Sie, Ihren Kindern deutlich zu machen, dass Vertretungsunterricht ernst genommen werden muss. Es geht nicht, falls z. B. der Englischlehrer der Klasse für den erkrankten Mathematiklehrer einspringt, auf den zusätzlichen Englischunterricht mit Unmut zu reagieren, „da ja die regulären Englischstunden der Woche bereits abgeleistet seien“. Irgendwann wird sich alles wieder ausgleichen.

(vgl. Elternbrief 09/2006)

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