Informationen zur Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens

Hier finden Sie eine Zusammenfassung der Regelungen an der Elsa auf Grundlage des Zeugniserlasses nach Beschluss der Gesamtkonferenz vom 09.01.2008.

Die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens erfolgt in den Jahrgängen 5 bis 10. Kopfnoten erscheinen auch auf Abgangszeugnissen. Das Verbot negativer "Bemerkungen" gilt bei Abgangszeugnissen nicht für die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens und erfolgt mit vorgegebenen Formulierungen. (vgl. Erlass 3.8.3)

Die Bewertung des Arbeitsverhaltens bezieht sich vor allem auf die folgenden Gesichtspunkte (vgl. Erlass 3.8.1):

  • Leistungsbereitschaft und Mitarbeit

  • Kooperationsfähigkeit

  • Sorgfalt und Ausdauer

  • Ziel- und Ergebnisorientierung

  • Selbständigkeit

  • Verlässlichkeit

Die Bewertung des Sozialverhaltens bezieht sich vor allem auf die folgenden Gesichtspunkte (vgl. Erlass 3.8.2):

  • Reflexionsfähigkeit

  • Vereinbaren und Einhalten von Regeln, Fairness

  • Mitgestaltung des Gemeinschaftslebens

  • Konfliktfähigkeit

  • Hilfsbereitschaft und Achtung anderer

  • Übernahme von Verantwortung

Die Erteilung der Kopfnoten folgt keinem Automatismus oder mathematischen Verfahren. Als Hilfestellung und zur Herstellung einer einheitlichen Praxis dienen die folgenden Grundsätze und die oben verlinkten "Kriterien zur Bewertung":

  • Das als normal anzusehende Arbeits- und Sozialverhalten (Regelfall) wird mit der mittleren Abstufung "entspricht den Erwartungen" ("C") beurteilt. Dieses ist ein einheitliches Verfahren an den hannoverschen Gymnasien.

  • Bei Abweichungen vom Regelfall in drei oder mehr Fächern (> 30%) erörtert die Konferenz, ob eine andere Bewertung erfolgen soll.

  • Es kann in Ausnahmefällen auch die Abweichung in evtl. nur einem Fach zu einer besseren oder schlechteren Bewertung führen, z.B. wenn die Klassenlehrkraft über Kenntnisse verfügt, die über den Fachunterricht hinausgehen.

  • Eine Häufung der von Fachlehrern erteilten Kopfnoten "B" oder "D" kann nicht zur Erteilung der Gesamtkopfnoten "A" oder "E" führen.

  • Die im Erlass genannten Kriterien (3.8.1+2) verdeutlichen, dass sich gezeigtes Verhalten, z.B. Stören im Unterricht, durchaus im Arbeits- und Sozialverhalten niederschlagen kann.

  • In den Noten bereits attestierte gute oder schlechte Leistungen dürfen durchaus nochmals im Arbeitsverhalten gewürdigt werden, wenn die Gründe für diese Leistungen im Arbeitsverhalten liegen.

  • Herausragendes Engagement für die Gemeinschaft, z.B. als Klassensprecher oder Klassensprecherin, sollte im Sozialverhalten berücksichtigt werden und kann zusätzlich unter "Bemerkungen" näher erläutert werden.

  • Bewertungen des Arbeits- und Sozialverhaltens aus Fächern, die nur im ersten Halbjahr unterrichtet wurden, gehen am Ende des Schuljahres in die Gesamtbewertung ein. Bei positiver Entwicklung ist hier im Zweifelsfall die bessere Bewertung vorzunehmen.

Kriterien zur Bewertung des Arbeitsverhaltens

Die Kritierien zur Bewertung des Arbeitsverhaltens stehen hier für Sie als PDF-Datei bereit.

Kriterien zur Bewertung des Sozialverhaltens

Die Kritierien zur Bewertung des Sozialverhaltens stehen hier für Sie als PDF-Datei bereit.