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Lernmittelausleihe im Schuljahr 2026/27

Die Lernmittelausleihe wird an unserer Schule für die Jahrgänge 5 - 11 angeboten. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über diese Plattform.

Der Anmeldeschluss ist der 31.05.2026.

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Bücherlisten

Für das Schuljahr 2026/2027 werden keine Bücherlisten auf Papier an die Schüler ausgeteilt. Lernmittel, die nicht zur Ausleihe angeboten werden, müssen selbst beschafft werden. Diese sind in den Listen entsprechend vermerkt.

Die Bücherlisten stehen Ihnen hier zum Herunterladen zur Verfügung:

Ausleihe

Um an der Ausleihe teilzunehmen, klicken Sie bitte auf den unteren Button Ausleihe starten und wählen anschließend den Jahrgang, den Ihr Kind im kommenden Schuljahr 2026/2027 besuchen wird.

Füllen Sie bitte alle Pflichtfelder aus. Akzeptieren Sie die Benutzerordnung sowie die Datenschutzerklärung - ohne Zustimmung ist eine Teilnahme an der Lernmittelausleihe nicht möglich. Im Anschluss der Anmeldung werden Ihnen die Bücherlisten zur Auswahl gestellt. Sie erhalten außerdem eine Nachricht an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse mit allen wichtigen Informationen.

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Benutzerordnung für die Lernmittelausleihe

  • Allgemeine Informationen

    Die Elsa-Brändström-Schule bietet eine Lernmittelausleihe für Schüler:innen der Jahrgänge 5 bis 11 an. Diese ermöglicht es Familien, Schulbücher und Lernmaterialien leihweise zu nutzen, statt sie kaufen zu müssen. Mit der Anmeldung stimmen Sie den nachfolgenden Bedingungen zu.

  • 1. Anmeldung und Fristen

    Die Anmeldung für die zukünftigen Jahrgänge 6 - 11 erfolgt ausschließlich online bis zum 31.05.2026. Für den neuen Jahrgang 5 gibt es einen gesonderten Anmeldezeitraum.

    Nach Abschluss Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit allen notwendigen Zahlungsinformationen an die von Ihnen angegebene Mailadresse. Bitte prüfen Sie kurz, ob Ihre Angaben in dieser E-Mail korrekt sind.

    Hinweis: Bei nicht fristgerecht erfolgter Anmeldung oder Zahlung ist die Schule nicht verpflichtet, Lernmittel bereitzustellen. Sie müssen diese dann auf eigene Kosten anschaffen.

  • 2. Gebühren und Zahlungsmodalitäten

    Standard: 90,00 Euro

    Ermäßigt: 72,00 Euro bei Familien mit drei oder mehr schulpflichtigen Kindern. Für Geschwisterkinder, die nicht unsere Schule besuchen, reichen Sie bitte fristgerecht die entsprechenden Schulbescheinigungen ein.

    Zahlung: Überweisen Sie die Leihgebühr bis zum 25.06.2026 auf das Konto:

    Elsa-Brändström-Schule
    Sparkasse Hannover
    IBAN: DE10 2505 0180 0900 1115 18
    BIC/SWIFT: SPKHDE2HXXX

    Die Kontonummer und den Verwendungszweck finden Sie in Ihrer Bestätigungsmail.

    Achten Sie auf die exakte Eingabe des Verwendungszweckes, da Ihre Überweisung sonst nicht im richtigen Unterkonto verbucht werden kann!

  • 3. Kostenbefreiung

    Befreit von der Zahlung des Entgeltes sind Leistungsberechtigte nach:

    • dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

    • dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) – Arbeitslosengeld II / Grundsicherung

    • dem Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe

    • dem Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII) – Sozialhilfe

    Erforderliche Nachweise: Reichen Sie einen aktuellen Leistungsbescheid des zuständigen Amtes ein, der Ihre Leistungsberechtigung nach einem der oben genannten Gesetze nachweist.

    Eine BuT-Bescheinigung (Bescheinigung für Leistungen für Bildung und Teilhabe) allein ist nicht ausreichend! Sie müssen den Grundleistungsbescheid (z. B. ALG-II-Bescheid, Wohngeldbescheid etc.) vorlegen.

    Einreichungsfrist: Spätestens bis zum 25.06.2026 per Mail an lernmittelausleihe@ebs-hannover.de oder persönlich bei Herrn Mzyk.

    Nachweise, die nach dieser Frist eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

  • 4. Ausgabe der Bücher

    Die Schulbücher werden vor Beginn des Schuljahres in den letzten drei Ferientagen ausgegeben. Der genaue Zeitplan wird Ihnen vor den Sommerferien per E-Mail mitgeteilt.

    Sollten Sie oder Ihr Kind die Bücher am Ausgabetermin nicht persönlich abholen können, kann eine andere Person die Bücher mit einer von Ihnen unterschriebenen kurzen Vollmacht in Empfang nehmen.

  • 5. Behandlung der ausgeliehenen Bücher

    Die Lernmittel bleiben Eigentum der Elsa-Brändström-Schule und müssen pfleglich behandelt werden.

    Pflichten der Leihnehmenden:

    • Keine Eintragungen in die Bücher (auch nicht mit Bleistift)

    • Schutzumschlag verwenden: Versehen Sie alle Bücher mit einem Schutzumschlag, um Buchbeschädigungen und Verschmutzungen vorzubeugen

    • Kennzeichnung: Tragen Sie auf dem Etikett im Buch leserlich Name, Vorname, Klasse und Schuljahr Ihres Kindes ein

  • 6. Überprüfung auf Vorschäden

    Kontrollieren Sie die Bücher direkt nach der Ausgabe auf Vorschäden. Sollten Sie Beschädigungen entdecken, die nicht bereits im Buch vermerkt sind, melden Sie diese innerhalb von 3 Tagen der zuständigen Lehrkraft, damit diese dokumentiert werden können.

    So können Sie später nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden, die vor Ihrer Nutzung entstanden sind.

  • 7. Rückgabe der Bücher

    Die Rückgabe aller ausgeliehenen Lernmittel muss termingerecht am Ende des Schuljahres erfolgen. Der genaue Rückgabetermin wird Ihnen per Mail und an der Schule mitgeteilt.

    Sollte Ihr Kind die Schule wechseln, müssen alle ausgeliehenen Bücher bis spätestens zum letzten Schultag vor den Sommerferien abgegeben werden, damit sie nicht in Rechnung gestellt werden. Erfolgt die Entscheidung über einen Schulwechsel erst in den Sommerferien, müssen die Bücher bis zum letzten Ferientag abgegeben werden. Sollte die Abgabe nicht fristgerecht erfolgen, behalten wir uns vor, die Anmeldegebühr einzubehalten.

  • 8. Schadensersatz und Haftung

    Die Erziehungsberechtigten haften für Schäden an den ausgeliehenen Büchern.

    Verlorene Bücher müssen zum Neupreis ersetzt werden. Für stark beschädigte Bücher entstehen Kosten in Höhe des Zeitwertes der jeweiligen Lernmittel im Ausleihverfahren.

    Diesbezügliche Forderungen sind bis zum auf der Rechnung angegebenen Datum zu begleichen. Die Schulbücher des nächsten Schuljahres werden erst nach Begleichen von offenen Vorderungen ausgegeben.

  • 9. Nichtbeachtung der Bedingungen

    Bei wiederholter oder schwerer Verletzung dieser Bedingungen (wiederholt starke Beschädigungen, fehlende Rückgabe, nicht beglichene Forderungen) behält sich die Schule das Recht vor, betroffene Schüler:innen von der zukünftigen Lernmittelausleihe auszuschließen.

FAQ - Häufige Fragen zur Lernmittelausleihe

© Elsa-Brändström-Schule Hannover